| Projekt-Abnahme
(technische Abnahme) |
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Überprüfung der Mängelfreiheit
und der Übereinstimmung des Bauwerks mit den Baubeschreibungen und
sonstigen vertraglichen Regelungen. |
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Je nach Auftrag bezieht sich
diese Aufgabe auf ein Gesamtobjekt, einzelne Teile (z. B. ETW oder Laden)
oder nur auf das gemeinschaftliche Eigentum bei WEG-Anlagen. Dazu zählen
Dach, Fassade, Treppenhäuser und Gänge, Gemeinschafts-Nebenräume,
gemeinschaftliche Teile der Garagen (Zufahrt, Fahrgassen, Fluchtwege usw.)
sowie die Außenanlagen. |
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Die Protokolle der
Feststellungen dienen der Klärung der Ansprüche unter den Beteiligten
und sind geeignete Grundlage für die Mängelbeseitigung. |
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Auftraggeber sind: Bauträger
und Generalunternehmer, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften,
Kommunen und Landesbehörden. |
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