Projekt-Abnahme (technische Abnahme)
Überprüfung der Mängelfreiheit und der Übereinstimmung des Bauwerks mit den Baubeschreibungen und sonstigen vertraglichen Regelungen.
Je nach Auftrag bezieht sich diese Aufgabe auf ein Gesamtobjekt, einzelne Teile (z. B. ETW oder Laden) oder nur auf das gemeinschaftliche Eigentum bei WEG-Anlagen. Dazu zählen Dach, Fassade, Treppenhäuser und Gänge, Gemeinschafts-Nebenräume, gemeinschaftliche Teile der Garagen (Zufahrt, Fahrgassen, Fluchtwege usw.) sowie die Außenanlagen.
Die Protokolle der Feststellungen dienen der Klärung der Ansprüche unter den Beteiligten und sind geeignete Grundlage für die Mängelbeseitigung.
Auftraggeber sind: Bauträger und Generalunternehmer, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften, Kommunen und Landesbehörden.

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