Ermittlung von Einwurfs- und Zuteilungswerten für amtliche und freiwillige
(vertragliche) Wertumlegungen in bebauten und unbebauten Gebieten; Ermittlung der umlegungsbedingten Bodenwerterhöhungen für Flächenumlegungen
Bei Wertumlegungen (§57 BauGB) ist die Differenz zwischen dem Wert des eingeworfenen und des zugeteilten Grundstücks als "Umlegungsvorteil" in Geld zugunsten der Gemeinde auszugleichen.
Bei Flächenumlegungen (§ 58 BauGB) kann die Gemeinde den Umlegungsvorteil abschöpfen, indem sie bis zu 30 % der eingeworfenen Flächen einbehält. In beiden Verfahren ist die umlegungsbedingte Bodenwerterhöhung zu ermitteln.
Die Zuteilungswerte lassen sich durch Vergleiche mit anderen baureifen Grundstücken ermitteln. Die Einwurfswerte (Rohbauland nach § 4 WertV) müssen dagegen zumeist in einem deduktiven Verfahren oder durch komplexe Vergleichsverfahren (Multifaktorenanalyse) aus den Zuteilungswerten abgeleitet werden.

  Kartenansicht


Startseite ...1 Ebene nach oben...